AGB
1. Allgemeines
Die Bücherei und der Besprechungsraum „Unser KleinWien“ soll eine Begegnungszone werden, und das nicht nur zu den Öffnungszeiten der Bücherei.
Es ist daher ein sorgsamer Umgang, ein respektvolles Miteinander und gegenseitige Rücksicht unabdingbar.
Die Räumlichkeiten sind eine Einrichtung des Vereins buch:kultur:doren sowie der Gemeinde Doren. Sie dienen der allgemeinen Bildung und Information, der Aus, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Die Benützung der Räumlichkeiten ist grundsätzlich kostenlos.
2. Benutzerkreis
Der Besprechungsraum steht grundsätzlich allen Dorener Vereinen, Gruppierungen, der Elternberatung und anderen Personenkreisen für Besprechungen, Sitzungen, Kursen uä nach vorheriger Reservierung zur Verfügung.
3. Verwaltung
Die Vermietung und Verwaltung der Räumlichkeiten obliegt der Gemeinde Doren. Die Vermietung des Besprechungsraumes ist während der Bücherei-Öffnungszeiten nicht möglich (ausgenommen Elternberatung).
Die Schlüssel sind im Gemeindeamt entgegenzunehmen. Die Schlüsselrückgabe, ordnungsgerechte Übergabe und Kontrolle der Räumlichkeiten erfolgt ebenfalls durch die Gemeinde.
Informationsmaterialien wie Flyer oä dürfen in den Bücherei- bzw. Besprechungsräumen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Gemeinde ausgelegt oder verteilt werden. Das Plakatieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.
4. Reinigung der Räumlichkeiten
Die Gemeinde reinigt zweimal wöchentlich die sanitären Anlagen (WC und Vorraum) und entsorgt den gesamten Müll (Küche und WC). Auch die Bestellung von Toilettenpapier und anderen Hygieneartikeln wie Seife, Handtücher erledigt die Gemeinde zeitgerecht (wird im Lager der Bücherei deponiert).
Die Bücherei-HelferInnen sorgen im Anschluss an die Öffnungszeiten selbst für Ordnung in den gesamten Räumlichkeiten.
5. Behandlung der Medien und Räumlichkeiten
Bücher, andere Medien und Einrichtungsgegenstände sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Beschädigungen an Medien oder an den Räumlichkeiten oder Gegenständen sind der Gemeinde zu melden. Es ist untersagt, Beschädigungen selber zu beheben oder beheben zu lassen.
6. Getränke
Benutztes Geschirr ist im Küchenbereich abzuwaschen. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen, mögliche andere Abfälle sind wieder mitzunehmen. Eventuelle Verunreinigungen sind durch den Raummieter zu beseitigen.
Während der Bücherei-Öffnungszeiten können Säfte und Mineralwasser entnommen werden (freiwillige Spende). Das Bestellen von Getränken und Kaffee übernimmt das Büchereiteam.
7. Sonstiges
Rauchen ist nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Eltern haften für ihre Kinder.
8. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Beschluss durch die Gemeindevertretung am 15.10.2018 in Kraft.